Zukunft der Musikindustrie KI generierte Werke und Urheberrechtsfragen

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July 12, 2024

Die Zukunft der Musik: Werden GEMA-Gebühren für KI-generierte Musikstücke fällig?

Einführung in das Thema

Künstliche Intelligenz (KI) hat in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte gemacht und ist mittlerweile in der Lage, eigenständig Musik zu generieren. Diese Entwicklung wirft eine Vielzahl von Fragen auf, insbesondere hinsichtlich des Urheberrechts und der Vergütung der ursprünglichen Künstler. Eine zentrale Frage ist, ob für KI-generierte Musikstücke GEMA-Gebühren fällig werden. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat bereits eine klare Haltung zu diesem Thema eingenommen.

Die Position der GEMA

Tobias Holzmüller, der Vorsitzende der GEMA, hat sich eindeutig dazu geäußert, dass Firmen, die KI mit Musik trainieren, zur Kasse gebeten werden sollten. Laut Holzmüller gibt es erste KI-Systeme, die auf Knopfdruck automatisiert Musik erstellen können. Diese KI-Systeme sind jedoch darauf angewiesen, mit bestehenden Musikstücken trainiert zu werden, die von menschlichen Künstlern geschaffen wurden. Holzmüller betont, dass viele dieser KI-Systeme mit Musik von Plattformen wie YouTube trainiert werden, ohne dass die Urheber dieser Musik um Erlaubnis gefragt werden oder eine Vergütung erhalten. Dies führt dazu, dass endlose Mengen an kostenloser Musik generiert werden, die in Konkurrenz zu den Werken menschlicher Urheber treten.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Das deutsche Urheberrecht setzt eine persönliche geistige Schöpfung voraus, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen. Rein KI-generierte Werke sind nach aktueller Rechtslage nicht schutzfähig. Dies könnte sich jedoch in Zukunft ändern, wenn entsprechende wirtschaftliche und rechtliche Analysen durchgeführt werden. Die GEMA beobachtet diese Entwicklungen genau und setzt sich gemeinsam mit ihrem Aufsichtsrat mit den relevanten Fragen auseinander.

Vergütung für KI-generierte Musik

Holzmüller schlägt vor, dass eine generelle Abgabe der KI-Konzerne an alle Künstler denkbar sei. Schließlich durchforstet die KI Millionen von Werken nach Melodien und bestimmten Songmustern. Eine solche Abgabe würde der gesamten Branche zugutekommen. KI-Firmen sollten aus Sicht der GEMA zudem ein Eigeninteresse daran haben, eine solche Abgabe umzusetzen. Ohne den Input des Menschen würde die KI nur noch um sich selbst kreisen und keine neuen Impulse und Ideen hervorbringen.

Die GEMA-Studie zur KI in der Musikbranche

Eine von der GEMA und der französischen Verwertungsgesellschaft SACEM in Auftrag gegebene Studie beleuchtet die Auswirkungen generativer KI auf die Musik- und Kreativbranche. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass generative KI bereits von vielen Musikschaffenden als Werkzeug genutzt wird und ein enormes wirtschaftliches Potenzial bietet. Dennoch überwiegen aus Sicht vieler Musikschaffender bisher die Risiken. Die Studie prognostiziert, dass der Markt für generative KI in der Musik bis 2028 ein Volumen von mehr als 3 Milliarden Dollar erreichen wird. Die Urheber benötigen Transparenz und Kontrolle über die Nutzung ihrer Werke und eine faire Beteiligung an den Erlösen.

Chancen und Risiken für Musikschaffende

Die Verwendung von KI-Technologien kann für Komponisten und Textdichter in vielerlei Hinsicht interessant sein – sei es durch den Einsatz als Werkzeug im eigenen Kreativprozess oder als Inspirationsquelle für neue Kombinationen vorhandenen Materials. Allerdings müssen dabei klare Regeln und eine angemessene Vergütung gewährleistet sein. Eine solide Regulierung zum Schutz des Urheberrechts ist notwendig. Die Mehrheit der Musikschaffenden und Musikverlage fordert mehr Transparenz von Unternehmen, die KI-Tools entwickeln. Zudem erwarten sie von der Politik, dass sie den Herausforderungen im Bereich KI und Urheberrecht mehr Bedeutung beimisst.

Fazit

Die Frage, ob für KI-generierte Musikstücke GEMA-Gebühren fällig werden, ist komplex und vielschichtig. Während die GEMA eine klare Haltung zur Vergütung der ursprünglichen Künstler einnimmt, bleibt die rechtliche Lage in vielen Aspekten unklar. Die Zukunft wird zeigen, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen und die wirtschaftlichen Modelle entwickeln werden, um den Interessen aller Beteiligten gerecht zu werden.

Bibliographie

- https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2024-07/62718462-werden-auch-fuer-ki-generierte-musikstuecke-gema-gebuehren-faellig-der-vorsitzende-hat-eine-eindeutige-meinung-397.htm - https://de.linkedin.com/posts/t3n-magazin-yeebase-media-gmbh_werden-auch-f%C3%BCr-ki-generierte-musikst%C3%BCcke-activity-7217479164616941569-HeL4 - https://www.gema.de/de/w/ki-ist-das-alles-nur-geklaut - https://www.gema.de/de/w/gema-sacem-stellen-ki-studie-vor - https://twitter.com/t3n/status/1811712883236950102 - https://www.gema.de/de/die-gema/das-wichtigste-zu-den-gema-gebuehren - https://t3n.de/news/ - https://de.linkedin.com/company/t3n-magazin-yeebase-media-gmbh
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