Werden auch für KI-generierte Musikstücke GEMA-Gebühren fällig? Ein Blick auf die aktuelle Diskussion
Einleitung
Künstliche Intelligenz (KI) hat in den letzten Jahren enorme Fortschritte gemacht und ist nun in der Lage, eigenständig Musik zu generieren. Dies wirft eine Vielzahl von rechtlichen und ethischen Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die Vergütung und die Rechte der ursprünglichen Urheber von Musikstücken. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) steht hierbei im Mittelpunkt der Debatte. Der Vorsitzende der GEMA, Tobias Holzmüller, hat dazu eine klare Meinung: Auch für KI-generierte Musik sollten GEMA-Gebühren anfallen.
Die Position der GEMA
Die GEMA argumentiert, dass viele KI-Systeme, die Musik generieren, auf bestehende Songs zurückgreifen, um ihre Modelle zu trainieren. Diese Songs wurden von Menschen komponiert, die dafür eine Vergütung erhalten sollten. Holzmüller betont, dass es zutiefst ungerecht sei, wenn die Urheber dieser Musikvorlagen keine Vergütung erhalten, während die KI-Firmen von deren Arbeit profitieren.
Training mit bestehenden Songs
„Man geht davon aus, dass viele KI-Systeme zum Beispiel mit der Musik auf YouTube trainiert werden“, erklärt Holzmüller. „Die Urheber dieser Musikvorlagen hat aber keiner um Erlaubnis gefragt und es fließt auch keine Vergütung der KI-Firmen zurück an sie.“ Dies führe zu einer Flut von „Umsonst-Musik“, die in direkter Konkurrenz zu menschlich geschaffener Musik stehe.
Vergütung für Komponisten
Um dieser Ungerechtigkeit entgegenzuwirken, plant die GEMA eine Vergütung für Komponisten, deren Werke für das Training von KI-Systemen genutzt werden. „Schließlich durchforstet die KI Millionen von Werken nach Melodien, bestimmten Songmustern und so weiter“, sagt Holzmüller. Eine generelle Abgabe der KI-Konzerne, die an alle Künstler ausgeschüttet wird, sei ebenfalls denkbar.
Die rechtliche Lage
Das deutsche Urheberrecht setzt eine persönliche geistige Schöpfung voraus, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen. Rein KI-generierte Werke sind nach aktueller Rechtslage nicht schutzfähig. Dies könnte sich jedoch in Zukunft ändern, erfordert aber eingehende wirtschaftliche und rechtliche Analysen.
Aktuelle Regelungen
Rein KI-generierte Erzeugnisse können derzeit nicht als Werke bei der GEMA angemeldet werden. Anders sieht es aus, wenn KI im Schaffensprozess nur als Hilfsmittel eingesetzt wird. In diesem Fall kann der menschliche Anwender das Urheberrecht an dem mithilfe der KI produzierten Inhalt beanspruchen.
Plagiatsvorwürfe und Deep Learning
Eine KI-Software wird im Rahmen des „Deep Learning“ mit Daten trainiert, die ihr zunächst zugefüttert werden müssen. Diese Daten bestehen oft aus vorbestehenden musikalischen Werken. Die GEMA betont, dass diese Werke im von der KI erzeugten Produkt meist nicht mehr erkennbar sind und daher kein Plagiat vorliegt.
Wirtschaftliche Auswirkungen
Eine Studie der Forschungsgruppe Goldmedia im Auftrag der GEMA und der französischen Verwertungsgesellschaft SACEM zeigt die wirtschaftlichen Potenziale und Risiken der generativen KI in der Musikbranche auf. Die Studie prognostiziert, dass der Markt für generative KI in der Musik bis 2028 ein Volumen von mehr als 3 Milliarden Dollar erreichen wird.
Chancen und Risiken
Während 35 % der befragten Kreativschaffenden bereits KI in ihrer Arbeit eingesetzt haben, überwiegen für viele die Risiken. 71 % der befragten Musikschaffenden befürchten, dass KI die wirtschaftliche Grundlage der Musikschaffenden gefährden könnte.
Transparenz und Kontrolle
Die Urheber fordern mehr Transparenz und Kontrolle über die Nutzung ihrer Werke. Sie erwarten von der Politik, dass sie den Herausforderungen im Bereich KI und Urheberrecht mehr Bedeutung beimisst.
Fazit
Die Diskussion um GEMA-Gebühren für KI-generierte Musikstücke ist komplex und vielschichtig. Einerseits bietet die generative KI enorme wirtschaftliche Potenziale, andererseits stellt sie eine Bedrohung für die traditionelle Musikbranche dar. Die GEMA setzt sich dafür ein, dass die Urheber von Musikwerken angemessen vergütet werden, wenn ihre Werke für das Training von KI-Systemen genutzt werden. Dies könnte ein wichtiger Schritt sein, um eine faire und gerechte Nutzung von KI in der Musikbranche zu gewährleisten.
Bibliography
- https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2024-07/62718462-werden-auch-fuer-ki-generierte-musikstuecke-gema-gebuehren-faellig-der-vorsitzende-hat-eine-eindeutige-meinung-397.htm
- https://de.linkedin.com/posts/t3n-magazin-yeebase-media-gmbh_werden-auch-f%C3%BCr-ki-generierte-musikst%C3%BCcke-activity-7217479164616941569-HeL4
- https://www.gema.de/de/w/ki-ist-das-alles-nur-geklaut
- https://www.gema.de/de/w/gema-sacem-stellen-ki-studie-vor
- https://twitter.com/t3n/status/1811712883236950102
- https://www.gema.de/de/die-gema/das-wichtigste-zu-den-gema-gebuehren
- https://t3n.de/news/
- https://de.linkedin.com/company/t3n-magazin-yeebase-media-gmbh