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Das Landgericht München I hat in einem jüngsten Eilverfahren eine bedeutende Entscheidung getroffen, die weitreichende Implikationen für die Haftung von KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen haben könnte. Konkret wurde Google untersagt, unwahre Tatsachenbehauptungen über zwei Münchner Verlage in seiner Suchfunktion „Übersicht mit KI“ zu verbreiten. Dieses Urteil vom 28. Mai 2026 (Az. 26 O 869/26) stuft Google nicht als lediglich mittelbaren Anzeiger von Falschbehauptungen ein, sondern als unmittelbaren Störer, dessen Künstliche Intelligenz (KI) Falschmeldungen als eigenständige Inhalte produziert.
Der Kern der richterlichen Begründung liegt in der Unterscheidung zwischen den herkömmlichen Suchergebnissen und den sogenannten „AI Overviews“ oder „Übersichten mit KI“. Während traditionelle Suchergebnisse primär indexierte Inhalte Dritter präsentieren – bestehend aus Titel, Snippet und Link – erzeugt die KI-Funktion einen zusammenhängenden Fließtext. Dieser Text fasst Informationen aus verschiedenen Quellen zusammen und generiert daraus eine eigenständige Antwort. Aus der Perspektive eines durchschnittlichen Nutzers erscheint dies als direkte Information von Google selbst und nicht als bloße Weitergabe fremder Inhalte.
Die Kammer argumentierte, dass die bisherige, eher eingeschränkte Haftung von Suchmaschinenbetreibern für Drittinhalte auf dieses generative Format nicht übertragbar sei. Stattdessen gelten nun die allgemeinen äußerungsrechtlichen Maßstäbe. Dies bedeutet, dass unwahre Tatsachenbehauptungen untersagt werden können, ohne dass sich Google auf den automatisierten KI-Prozess als Entlastung berufen kann. Selbst der Hinweis „mit KI erstellt“ ändert nach Auffassung des Gerichts nichts an der Zurechnung der Inhalte zu Google.
Im vorliegenden Fall hatte die KI von Google Informationen zu dubiosen Machenschaften anderer Firmen fälschlicherweise dem Unternehmen der Kläger zugeordnet. Diese Falschbehauptungen führten zu einer Klage der betroffenen Verlage, vertreten durch die Kanzlei Lausen Rechtsanwälte. Laut dem Branchendienst JUVE muss Google einen erheblichen Teil der Prozesskosten tragen, was die Ernsthaftigkeit der gerichtlichen Bewertung unterstreicht.
Dieses Urteil knüpft an eine frühere Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom September 2025 (Az. 2-06 O 271/25) an. Bereits dort wurde festgestellt, dass eine Haftung für KI-Übersichten grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist, auch wenn der konkrete Unterlassungsantrag in jenem Fall abgewiesen wurde. Das Landgericht München I geht nun einen entscheidenden Schritt weiter, indem es konkrete Falschaussagen explizit untersagt und damit eine klare Linie in der Haftungsfrage zieht.
Die Entscheidung des Landgerichts München I hat unmittelbare Konsequenzen für den Betrieb von „AI Overviews“ im deutschsprachigen Markt. Google ist nun verpflichtet, die beanstandeten Inhalte zu entfernen und sicherzustellen, dass die KI-Funktion keine vergleichbaren Falschbehauptungen mehr über die betroffenen Verlage generiert. Bei Zuwiderhandlung drohen Ordnungsmittel.
Strategisch erhöht dieses Urteil den Anreiz für Google, die KI-Funktion in Deutschland mit konservativeren Parametern zu betreiben. Dies könnte sich in einer weniger aggressiven Ausspielung der KI-Übersichten oder in gezielten Einschränkungen für sensible Themenbereiche wie Personen, Unternehmen oder Gesundheit manifestieren. Für Publisher und Unternehmen bedeutet das Urteil eine Senkung der Hürde, gegen rufschädigende KI-Inhalte gerichtlich vorzugehen. Sie können sich künftig auf die Zurechnung der Inhalte zu Google als unmittelbarem Störer berufen.
Parallel dazu wächst der regulatorische Druck auf Google. In Kombination mit bereits angekündigten Beschwerden nach dem Digital Services Act (DSA) könnte sich die rechtliche Landschaft weiterentwickeln. Es ist bemerkenswert, dass die britische Wettbewerbsbehörde CMA bereits spezielle Auflagen für KI-Suchfunktionen erlassen hat, darunter Opt-out-Mechanismen für Publisher. Ein solches Vorgehen könnte mittelfristig auch als Blaupause für den europäischen Markt dienen und die Anforderungen an Transparenz und Kontrolle von KI-generierten Inhalten weiter erhöhen.
Dieses Urteil markiert einen wichtigen Meilenstein in der rechtlichen Auseinandersetzung mit den Herausforderungen, die der Einsatz generativer KI in der Informationsvermittlung mit sich bringt. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren Verantwortlichkeitszuweisung und könnte maßgeblich dazu beitragen, die Entwicklung und Implementierung von KI-Technologien in Suchmaschinen verantwortungsvoller zu gestalten.
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