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Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem KI-Unternehmen xAI von Elon Musk und OpenAI hat eine weitere Wendung genommen. Eine Klage, die xAI gegen OpenAI wegen angeblicher Verletzung von Geschäftsgeheimnissen eingereicht hatte, wurde vom US-Bundesbezirksgericht für Nordkalifornien zum zweiten Mal abgewiesen. Diese Entscheidung unterstreicht die hohen Anforderungen an die Beweisführung in Fällen von Industriespionage und den Schutz von Unternehmensinterna im Kontext der Künstlichen Intelligenz.
Das Verfahren wurde ursprünglich im September 2025 von xAI initiiert, einem KI-Betreiber, der inzwischen zu SpaceX gehört. Im Kern der Klage standen Vorwürfe, dass OpenAI unrechtmäßig Personal von xAI abgeworben und dabei Geschäftsgeheimnisse erlangt haben soll. Insbesondere wurde der KI-Experte Xuechen Li genannt, der nach seinem Wechsel von xAI zu OpenAI angeblich Interna mitgenommen haben soll. Gegen Li läuft parallel eine separate Klage sowie eine FBI-Untersuchung.
xAI führte in seiner Klageschrift an, dass OpenAI den besagten Mitarbeiter, Xuechen Li, aktiv abgeworben und zum Verrat von Geschäftsgeheimnissen angestiftet habe. Als Beleg wurde unter anderem auf eine Präsentation verwiesen, die Li erstellt haben soll und die auf der ersten Folie den Vermerk "confidential material" trug. Laut xAI-Mitarbeitern enthielt diese Präsentation schützenswerte Geschäftsgeheimnisse.
Das US-Bundesbezirksgericht wies die Klage von xAI jedoch ab und begründete dies mit unzureichenden Beweisen. Die Richterin stellte fest, dass die Vorwürfe in der Klageschrift von xAI nicht ausreichten, um ein Fehlverhalten von OpenAI schlüssig darzulegen. Ein zentraler Punkt der richterlichen Begründung war die fehlende Plausibilität der Anschuldigungen.
Das Gericht argumentierte, dass allein die Tatsache, dass OpenAI Li im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs nach seiner bisherigen Karriere fragte, nicht als Anstiftung zum Verrat von Geschäftsgeheimnissen gewertet werden könne. Es fehlten konkrete Hinweise darauf, dass OpenAI Li dazu ermutigt habe, vertrauliche Informationen preiszugeben.
Hinsichtlich der von Li erstellten Präsentation wurde ebenfalls eine kritische Haltung eingenommen. Das Gericht betonte, dass die nachgebesserte Klage nicht den Vorwurf enthielt, Li habe die Präsentationsfolien überhaupt im Bewerbungsverfahren bei OpenAI verwendet. Selbst wenn dies der Fall gewesen wäre, sei der bloße Vermerk "confidential material" auf der Titelseite nicht ausreichend, um darauf zu schließen, dass OpenAI von der Existenz oder dem Inhalt von Geschäftsgeheimnissen gewusst habe oder hätte wissen müssen.
Der Begriff "confidential material" könne sich auf verschiedene Arten von Informationen beziehen, darunter:
Das Gericht erklärte zudem, dass selbst wenn OpenAI gewusst hätte, dass Li auf unlautere Weise an xAI-Geheimnisse gelangt war, dies noch kein Vergehen darstelle, solange OpenAI diese Informationen nicht aktiv erworben, ausgenutzt oder an Dritte weitergegeben hätte. Solche spezifischen Vorwürfe wurden in der Klageschrift von xAI nicht erhoben.
Ein weiterer Antrag von xAI, die Klage nach einer Überarbeitung in einem halben Jahr erneut einreichen zu dürfen, wurde ebenfalls abgelehnt. xAI hatte gehofft, bis dahin neue Beweise aus der parallel laufenden Klage gegen Li gewinnen zu können. Das Gericht stellte jedoch klar, dass Beweise vor Erhebung einer Klage vorliegen müssen und lehnte den Antrag ab. Dies bedeutet eine endgültige Abweisung der Klage in ihrer aktuellen Form.
Die Entscheidung des Gerichts stellt einen juristischen Erfolg für OpenAI dar und verdeutlicht die Komplexität und die hohen Anforderungen bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Bereich des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen. Für xAI und Elon Musk bedeutet dies einen Rückschlag in ihrer juristischen Auseinandersetzung mit dem KI-Pionier.
SpaceX stehen gegen diese Entscheidung Rechtsmittel zur Verfügung. Es bleibt abzuwarten, ob das Unternehmen diesen Weg beschreiten und möglicherweise eine Berufung einlegen wird.
Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 3:25-cv-08133 am US-Bundesbezirksgericht für Nordkalifornien geführt.
Bibliographie:
- Heise Online. (2026, 16. Juni). KI-Geheimnisse: SpaceX scheitert mit Klage gegen OpenAI. - MarketScreener. (2026, 15. Juni). US-Richterin weist Klage von Musks xAI gegen OpenAI wegen Geschäftsgeheimnissen ab. - MarketScreener. (2026, 15. Juni). OpenAI erwirkt Abweisung der Klage von Musks xAI wegen Geschäftsgeheimnissen. - Manager Magazin. (2026, 25. Februar). Elon Musk: xAI scheitert mit Klage gegen OpenAI wegen Vorwürfen der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen. - Dagens DE. (2026, 26. Februar). Gericht weist Musks Klage wegen Geschäftsgeheimnissen gegen OpenAI ab. - DER SPIEGEL. (2026, 25. Februar). Streit zwischen OpenAI und xAI: Elon Musks KI-Firma scheitert vorerst mit Klage. - Heise Online. (2026, 16. Juni). Dienstag: SpaceX scheitert mit Klage, Salesforce kauft ein. - DIE ZEIT. (2026, 18. Mai). Kampf um KI-Pionier: Musk scheitert mit Klage gegen OpenAI-Chef.Lernen Sie in nur 30 Minuten kennen, wie Ihr Team mit KI mehr erreichen kann – live und persönlich.
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