In einer groß angelegten, fünfmonatigen Operation namens Synergia II haben Strafverfolgungsbehörden aus 95 Ländern gemeinsam gegen Cyberkriminalität vorgegangen. Die Operation, koordiniert von Interpol, zielte auf verschiedene Formen der Online-Kriminalität ab, darunter Phishing, Verbreitung von Schadsoftware und Ransomware-Angriffe. Die Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsunternehmen wie Group-IB, Trend Micro, Kaspersky und Team Cymru ermöglichte es den Behörden, mehr als 22.000 schädliche IP-Adressen zu identifizieren und vom Netz zu nehmen. Darüber hinaus wurden 59 Server beschlagnahmt und 43 elektronische Geräte wie Laptops, Mobiltelefone und Festplatten sichergestellt. Die Operation führte zur Festnahme von 41 Personen, während gegen 65 weitere Verdächtige ermittelt wird.
Die Operation Synergia II erstreckte sich über verschiedene Regionen der Welt, wobei in einigen Ländern besonders intensive Ermittlungsarbeit geleistet wurde. In Hongkong konnten beispielsweise über 1.000 Server mit schädlichen Inhalten abgeschaltet werden. In der Mongolei führten 21 Hausdurchsuchungen zur Identifizierung von 93 Personen, die mit illegalen Cyberaktivitäten in Verbindung gebracht werden. In Macau wurden 291 Server vom Netz genommen. Auch in Europa konnten Erfolge verzeichnet werden: In Estland beschlagnahmte die Polizei mehr als 80 Gigabyte an Serverdaten, die nun ausgewertet werden.
Die Operation Synergia II verdeutlicht die zunehmende Bedeutung internationaler Kooperation im Kampf gegen Cyberkriminalität. Die Täter agieren oft grenzüberschreitend und nutzen die Anonymität des Internets, um ihre Spuren zu verschleiern. Die zunehmende Professionalisierung der Cyberkriminellen stellt eine wachsende Herausforderung für Strafverfolgungsbehörden dar. Phishing-Angriffe werden immer raffinierter, oft unter Verwendung von Künstlicher Intelligenz, um täuschend echte E-Mails und Webseiten zu erstellen. Auch der Handel mit gestohlenen Daten im Darknet floriert. Ransomware-Angriffe, bei denen Daten verschlüsselt und Lösegeld gefordert wird, nehmen ebenfalls weiterhin zu und stellen eine erhebliche Bedrohung für Unternehmen und Privatpersonen dar.
Ein deutsches Oberlandesgericht hat entschieden, dass die Beleidigung einer Person des politischen Lebens im Internet auch dann strafbar ist, wenn der Täter nur eine geringe Reichweite hat. Im konkreten Fall hatte ein Mann aus Kaiserslautern eine Politikerin auf Facebook als "dumme Schlampe" bezeichnet. Das Gericht stellte klar, dass für die Strafbarkeit allein der Inhalt der Äußerung relevant ist, unabhängig von der Verbreitungsart und der Größe des Adressatenkreises. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht, dass Beleidigungen im Internet den gleichen rechtlichen Konsequenzen unterliegen wie im analogen Raum.
Nintendo hat bestätigt, dass der Nachfolger der Nintendo Switch abwärtskompatibel sein wird. Das bedeutet, dass Spiele, die für die aktuelle Switch-Konsole entwickelt wurden, auch auf dem neuen Modell spielbar sein werden. Zudem wird der Online-Dienst "Switch Online" unterstützt. Weitere Details zum neuen Modell, etwa zum Design, den technischen Spezifikationen und dem Erscheinungsdatum, wurden bisher nicht bekannt gegeben.
Bibliographie: - https://www.chip.de/news/Interpol-zerschlaegt-Netzwerke-22.000-Cybercrime-Systeme-lahmgelegt_185586392.html - https://stadt-bremerhaven.de/interpol-zerschlaegt-weltweites-netzwerk-von-cyberkriminellen/ - https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/kriminalitaetsbekaempfung-und-gefahrenabwehr/cyberkriminalitaet/cyberkriminalitaet-node.html - https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Cybercrime/cybercrime_node.html - https://www.tagesschau.de/inland/bka-schlag-gegen-cyberkriminalitaet-100.html - https://www.kaspersky.de/blog/kaspersky-und-interpol-weiten-zusammenarbeit-gegen-cyberkriminalitat-aus/19611/