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Der deutsche Einzelhandel sieht sich zunehmend mit Herausforderungen konfrontiert, die durch Ladendiebstahl entstehen. Die wirtschaftlichen Schäden, die durch Inventurdifferenzen verursacht werden, erreichen Milliardenhöhe. Eine Studie von Ibi Research an der Universität Regensburg, unterstützt von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), stellte fest, dass im Jahr 2025 über die Hälfte der deutschen Handelsunternehmen von Diebstählen betroffen war, wobei eine hohe Dunkelziffer vermutet wird. Neben der finanziellen Belastung wird von einer steigenden Professionalisierung der Täter und einer Zunahme der Gewaltbereitschaft berichtet. In dieser Situation suchen Einzelhändler nach effektiven Lösungen, um ihre Waren und Mitarbeiter zu schützen.
Moderne Videotechnik wird als ein zentraler Baustein in der Präventionsstrategie des Einzelhandels betrachtet. Kameras dienen nicht mehr ausschließlich der passiven Aufzeichnung, sondern werden zunehmend für die frühzeitige Risikoerkennung, zur Abschreckung und als psychologische Unterstützung für das Personal eingesetzt. Insbesondere der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) wird als vielversprechend erachtet.
KI-gestützte Systeme sind in der Lage, Verhaltensmuster zu analysieren, Personalengpässe an Kassen zu identifizieren und zur Optimierung des Energiemanagements beizutragen, indem sie beispielsweise Licht- und Kühlsysteme an die Kundenfrequenz anpassen. In Zeiten des Personalmangels dienen diese Technologien als Kompensationsinstrument, um die Aufmerksamkeit gezielt auf kritische Situationen zu lenken, die vom Verkaufspersonal möglicherweise übersehen werden könnten.
Einige Systeme, wie das von Veesion, nutzen KI, um verdächtige Gesten mit einer hohen Trefferquote von angeblich 99 Prozent zu erkennen. Dazu gehört beispielsweise das Einstecken von Produkten in die Jackentasche. Bei Erkennung sendet die Software eine Benachrichtigung inklusive Videoausschnitt an das Personal, welches dann entscheiden kann, ob es eingreift. Der Spielzeugladeninhaber Markus Schlegel in Balingen berichtet nach der Einführung eines solchen Systems von einer Senkung der Verluste durch Diebstahl um 70 Prozent. Das System „x-hoppers“ von Wildix, das in Deutschland pilotiert wird, soll durch das Erkennen und Melden auffälliger Bewegungsmuster Diebstähle um 60 Prozent reduzieren.
Auch an Selbstbedienungskassen kommt KI zum Einsatz. Systeme wie „Vynamic Smart Vision Shrink Reduction“ von Diebold Nixdorf oder Checkscan von Checklens sind darauf ausgelegt, Betrug wie Etikettenschwindel oder das Nicht-Scannen von Artikeln zu erkennen und zu verhindern. Diese Systeme lernen kontinuierlich dazu und können somit Fehlalarme reduzieren.
Trotz des technologischen Potenzials stößt der Einsatz von KI-gestützten Überwachungssystemen auf rechtliche Hürden, insbesondere durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ein wesentlicher Streitpunkt ist die zulässige Speicherdauer von Videoaufzeichnungen. Aktuell gelten 48 bis 72 Stunden als datenschutzkonformer Richtwert, was für viele Händler als zu kurz erachtet wird. Professionelle Diebstähle werden oft erst später bemerkt, beispielsweise bei der Inventur, wodurch entscheidende Bilder bereits überschrieben sein können und eine Strafverfolgung erschwert wird.
Der Handel fordert daher praxistauglichere und einheitlichere Regelungen, da eine Rechtsunsicherheit besteht. Während einfache Überwachungsmaßnahmen zum Schutz von Eigentum unter das „berechtigte Interesse“ fallen können, sind komplexere Anwendungen wie die biometrische Gesichtserkennung zur Identifizierung bekannter Ladendiebe im stationären Handel in der Regel unzulässig und rechtlich problematisch. Diese Situation führt dazu, dass Pilotprojekte zur KI-gestützten Überwachung in Deutschland oft abgebrochen oder gar nicht erst gestartet werden, während in anderen europäischen Ländern, die eine weniger restriktive Auslegung der DSGVO praktizieren, bereits Tests laufen.
Datenschutzbeauftragte betonen die Notwendigkeit der Verhältnismäßigkeit und des Schutzes von Grundrechten. Videoüberwachung sollte demnach das letzte Mittel („Ultima Ratio“) sein, nachdem mildere Maßnahmen wie Warenetikettierung oder eine erhöhte Personalpräsenz nicht ausreichen. Bedenken bestehen hinsichtlich der Gefahr einer flächendeckenden Überwachung des öffentlichen Raums und der unzulässigen Identifizierung unbeteiligter Personen durch biometrische Verfahren. Eine potenzielle Vorratsdatenspeicherung ohne konkreten Verdacht wird befürchtet. Experte warnen zudem vor der „Blackbox-Problematik“ bei KI-Systemen, bei der automatisierte Entscheidungsprozesse nicht immer nachvollziehbar sind und Diskriminierung fördern könnten.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) formuliert konkrete Forderungen, um dem Problem des Ladendiebstahls effektiver zu begegnen. Dazu gehören:
Die Überlastung von Justiz und Polizei führt zusätzlich zu Frustration bei Ladenbetreibern, da Anzeigen oft wegen Geringfügigkeit eingestellt werden oder Wiederholungstäter trotz Hausverbots und Videobeweises keine spürbaren Konsequenzen fürchten müssen. Dies reduziert die Motivation, Delikte überhaupt zur Anzeige zu bringen. Der Handel wünscht sich daher eine konsequentere Strafverfolgung und eine engere Zusammenarbeit mit den Behörden.
Die Zukunft des Ladendiebstahlschutzes wird voraussichtlich eine weitere Zunahme des KI-Einsatzes sehen, da die technologischen Entwicklungen fortschreiten. Es bleibt jedoch entscheidend, ein Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Datenschutz zu finden, um den verantwortungsvollen Einsatz dieser neuen Technologien zu gewährleisten und gleichzeitig die Privatsphäre der Kunden zu schützen. Die digitale Transformation des Handels ist somit eine komplexe Aufgabe, die eine kontinuierliche Anpassung der rechtlichen, technologischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen erfordert.
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