EU startet öffentliche Konsultationen für KI Verhaltenskodex

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August 19, 2024
EU-Kommission startet Beratungen zum Verhaltenskodex für allgemeine KI

EU-Kommission startet Konsultation zum Verhaltenskodex für allgemeine Künstliche Intelligenz

Einleitung

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu einem geplanten Verhaltenskodex für Anbieter von allgemeinen KI-Modellen gestartet. Diese Konsultation zielt darauf ab, Rückmeldungen von verschiedenen Interessengruppen zu sammeln, um die Implementierung der Regeln des AI-Gesetzes zu erleichtern, das im August 2025 in Kraft tritt.

Hintergrund der Konsultation

Der Verhaltenskodex soll klare Richtlinien für Anbieter allgemeiner KI-Systeme bieten, um sicherzustellen, dass sie die Anforderungen des AI-Gesetzes erfüllen. Diese Anforderungen umfassen Bereiche wie Transparenz, Urheberrecht, Risikobewertung und -minderung sowie interne Risikomanagementmaßnahmen.

Teilnahme und Interessenbekundung

Die Kommission lädt eine Vielzahl von Gruppen ein, darunter Wissenschaftler, unabhängige Experten, Vertreter der Industrie, zivilgesellschaftliche Organisationen und Regierungsbehörden. Interessierte Parteien können bis zum 25. August 2024 ihre Teilnahmebekundungen einreichen. Die eigentliche Entwurfsphase ist für den Zeitraum von September 2024 bis April 2025 geplant.

Arbeitsgruppen und Transparenz

Die Arbeit wird in vier Arbeitsgruppen aufgeteilt, die sich mit verschiedenen Aspekten des Kodex befassen. Während der Konsultationsphase wird die Transparenz durch die Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen gewährleistet. Die Hauptadressaten des Kodex, die Anbieter von KI-Modellen, werden zu separaten Workshops mit den Vorsitzenden der Arbeitsgruppen eingeladen, um sicherzustellen, dass ihre Perspektiven berücksichtigt werden.

Erweiterung der Konsultationsfrist

Angesichts der Bedenken einiger Interessengruppen, dass die ursprüngliche sechswöchige Frist während der Sommerferien zu kurz sei, wurde die Konsultationsfrist um zwei Wochen verlängert. Die neue Frist endet nun am 18. September 2024.

Bewertung und Genehmigung des Kodex

Nach Abschluss der Konsultation und der Entwurfsphase wird der Kodex von der AI Office und dem AI Board bewertet. Die Europäische Kommission kann den Kodex EU-weit durch einen Durchführungsakt genehmigen. Sollte der Kodex als unzureichend erachtet werden, wird die Kommission eigene Regeln zur Implementierung der relevanten Verpflichtungen aufstellen.

Expertenbeteiligung und Workshops

Zusätzlich zur öffentlichen Konsultation lädt die Kommission Experten ein, direkt an der Entwicklung des Kodex mitzuwirken. Diese Experten können sich bis zum 25. August bewerben. Die Treffen der Arbeitsgruppen werden ausschließlich online durchgeführt und beinhalten mehrere virtuelle Entwurfsrunden.

Ziele des Verhaltenskodex

Der Kodex zielt darauf ab, die Anwendung der AI-Gesetzesregeln für allgemeine KI-Modelle zu erleichtern und den Anbietern zu helfen, ihre Verpflichtungen nachzuweisen. Die Hauptthemen des Kodex umfassen:

- Transparenz und urheberrechtliche Bestimmungen - Systemische Risikobewertung und -minderung - Interne Risikomanagement- und Governance-Maßnahmen

Fazit

Die Konsultation bietet eine wichtige Gelegenheit für alle relevanten Interessengruppen, ihre Meinungen und Erkenntnisse zu teilen, um sicherzustellen, dass der Verhaltenskodex umfassend und effektiv ist. Die Europäische Kommission strebt eine inklusive und transparente Entwicklung des Kodex an, um das Vertrauen und die Sicherheit in der Verwendung von KI in der EU zu gewährleisten.

Bibliografie

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